BVergG 2018: Neues zur Inhouse-Vergabe
Die im § 10 Abs 1 und 2 BVergG 2018 normierte Ausnahme aus dem Geltungsbereich des Gesetzes für öffentlich-öffentliche Verhältnisse setzt Art 12 der RL 2014/24/EU um. Mit dieser Bestimmung…
Die im § 10 Abs 1 und 2 BVergG 2018 normierte Ausnahme aus dem Geltungsbereich des Gesetzes für öffentlich-öffentliche Verhältnisse setzt Art 12 der RL 2014/24/EU um. Mit dieser Bestimmung…
Das Vergaberechtsänderungsgesetz 2018 wird bald kundgemacht. Mit einigen Ausnahmen treten die neuen Regelungen mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Mit diesem Gesetzespaket wird in erster Linie die seit…
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