Das BVergG 2018 wurde am 20.8.2018 kundgemacht. Mit eineigne Ausnahmen treten die Regelungen mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Das Gesetz orientiert sich hinsichtlich Aufbau und Systematik an dem BVergG 2006. Auch die Umsetzung der erstmalig gesondert gefassten Sektorenrichtlinie erfolgt mit dem BVergG 2018. Im Hinblick auf die verwendete Terminologie wurden – wie schon bisher – Begriffe aus dem Unionsrecht übernommen. Das führt dazu, dass sie nicht nach dem österreichischen Rechtsverständnis, sondern autonom iSd aktuellen EuGH Judikatur auszulegen sind. Weitere Gründe, warum sich der österreichische Gesetzgeber eng an den Text der umzusetzenden RL hält sind die Vermeidung von „gold-plating“ und die Gewährleistung einer lückenlosen Umsetzung.