Die Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation im Rahmen von Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich ist für zentrale Beschaffungsstellen gemaß § 48 Abs 2a BVergG 2018 am 21.8.2018 in Kraft getreten. Gemäß Art 2 Vergaberechtsnovelle wird die elektronische Auftragsvergabe im Oberschwellenbereich ab dem 18.10.2018 für alle öff AG zwingend.
BVergG 2018: Verpflichtende e-Vergabe
- Nadia Kuzmanov
- 19. September 2018
- Uncategorized
- 0 Kommentare