BVergG 2018: Verpflichtende e-Vergabe

Die Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation im Rahmen von Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich ist für zentrale Beschaffungsstellen gemaß § 48 Abs 2a BVergG 2018 am 21.8.2018 in Kraft getreten. Gemäß Art 2 Vergaberechtsnovelle wird die elektronische Auftragsvergabe im Oberschwellenbereich ab dem 18.10.2018 für alle öff AG zwingend.

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