Am 20.4.2018 hat der Nationalrat das Vergaberechtsreformgesetz 2018 beschlossen, mit dem das neue BVergG 2018 und das BVergGKonz 2018 erlassen und das BVergGVS 2012 geändert wird. Mit diesem Gesetzespaket werden die neuen Vergaberichtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU der EU Kommission umgesetzt und die diesbezügliche Säumigkeit der Republik Österreich beendet.
Der Bundesrat erteilte seine Zustimmung mit Beschluss vom 26.4.2018. Derzeit läuft die 8 wöchige Frist gemäß Art 14b Abs 4 B-VG zur Erteilung der Zustimmung der Länder durch ihre Landeshauptmänner. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist keine Erklärung des Landeshauptmannes beim Bundeskanzleramt einlangt. Verweigert keines der Länder seine Zustimmung, kann das BVergG 2018 nach Ablauf der 8 Wochen kundgemacht werden. Eine frühere Kundmachung ist gemäß Art 42a B-VG nur dann zulässig, wenn alle Länder dem Gesetzesbeschluss ausdrücklich zustimmen.